Schultz und Carstens Rechtsanwälte

 


Unsere Arbeitsweise und unsere Schwerpunkte

Beratungsgrundsatz
Kanzleiphilosophie ist eine rechtlich optimale, zügige und für den Mandanten wirtschaftliche Bearbeitung des Mandates.
Die Rechtsanwälte Schultz und Carstens nutzen dabei die Vorteile, die eine kleinere Sozietät gegenüber Einzelanwälten und Großkanzleien bietet:
Beide Rechtsanwälte haben ihre persönlichen Beratungsschwerpunkte. Durch die Aufgabenverteilung innerhalb der Kanzlei hat jeder Anwalt die Möglichkeit, sich auf seine Gebiete zu konzentrieren und sich gezielt für die Mandanten einzusetzen. Durch den regelmäßigen Gedankenaustausch innerhalb der Kanzlei kann umfassendes Know-how der Sozien sowie der Mitarbeiter für das Mandat nutzbar gemacht werden. Jeder Fall wird bei Bedarf von mindestens zwei Juristen gewürdigt. Gleichwohl behält der Mandant stets die persönliche Beratung durch den Anwalt seines Vertrauens.

Tätigkeit
Die Kanzlei ist zivilrechtlich ausgerichtet. Die Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht auf die gerichtliche Interessenswahrnehmung. Im Rahmen der gestaltenden Rechtspflege reicht das Spektrum von der Ausarbeitung von Verträgen, Testamenten sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen etc. bis zur Vorbereitung notarieller Beurkundungen.
Außerhalb des Zivilrechts vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in Verfahren, die mit unserer Ausrichtung zusammenhängen, sei es gegenüber Behörden, Finanzämtern und Vergabeausschüssen oder in verwaltungs- oder strafgerichtlichen Verfahren. Einen besonderen Schwerpunkt bildet das Steuerstrafrecht.




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