Schultz und Carstens Rechtsanwälte

 

Immobilienrecht


Der Erwerb einer Immobilie ist für viele Menschen eine einmalige Entscheidung - der zukünftige Lebensmittelpunkt wird festgelegt, Kredite werden aufgenommen und Vermögenswerte geschaffen.  Andere sehen Immoblien als Geldanlage.
Was auch immer die Motivation für diese Investition ist, sie will gut vorbereitet sein.
Wir beraten Sie beim Erwerb einer Immoblie.  Wir prüfen Vertragsentwürfe, die Ihnen von dritter Seite vorgelegt werden und betreuen Sie bis zur Beurkundung.
Auch nach der Beurkundung sind wir für Sie da: Nicht immer erhalten Sie das, was Ihnen versprochen wurde. Weist die Immobilie Mängel auf, helfen wir bei der Durchsetzung von Rechten.
Selbstverständlich vertreten wir auch Verkäufer und nehmen deren Rechte wahr.
Sachbearbeiter des Immoblienrechts ist Herr Rechtsanwalt Carstens.