Das anwaltliche Mandat
Mandatsbedingungen
Der rechtliche Rahmen des anwaltlichen Mandats ist weitgehend durch gesetzliche Vorschriften geregelt, neben dem allgemeinen bürgerlichen Recht gelten insbesondere berufsrechtliche Regeln, wie die Bundesrechtsanwaltsordnung und das Rechsanwaltsvergütungsgesetz.
Gerade wer erstmals vor dem Anwalt sitzt, hat viele Fragen, die zuvor noch nie eine Rolle spielten. Eine kleine Übersicht:
Der Auftrag
Darf der Anwalt alles machen, wenn ich die Vollmacht unterzeichnet habe?
Nein, die Vollmacht dient dazu, dass der Anwalt sich Dritten gegenüber legitimiert. Was der Anwalt machen darf, bestimmt das vorher festgelegte Auftragsverhältnis. Beauftragen Sie etwa uns mit der Einforderung von Mietrückständen, dürfen wir nicht darüberhinaus eine Kündigung aussprechen, auich wenn die allgemeine Vollmacht dies ermöglichen sollte. Nur wenn Sie einen Auftrag zur Kündigung erteilen, darf von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Eine sehr weitgehende Vollmacht ist aber sinnvoll: Stellt sich die Notwendigkeit der Kündigung im laufenden Verfahren heraus, so muss keine neue Vollmacht ausgestellt werden, wenn die Kündigung ausgesprochen werden soll.
Das Honorar
Wie teuer ist ein Besuch beim Anwalt?
Dazu haben wir eine eigene Seite.
Verschwiegenheit
Bleibt alles vertraulich, was ich dem Anwalt mitteile?
Ja, der Anwalt ist gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Mandats fort und umfasst auch alle Mitarbeiter.
Teilen Sie uns Umstände mit, die für Ihren Fall ungünstig sind, umfasst auch dies die Schweigepflicht. Der Anwalt darf aber nicht bewusst etwas falsches vor Gericht vortragen.
Haftung
Haftet der Anwalt für Fehler?
Ja, nach den gesetzlichen Vorschriften umfasst die Haftung bereits leichte Fahrlässigkeit. Resultiert aus einem Fehler ein Vermögensschaden, kann daraus eine Ersatzpflicht folgen. Jeder deutsche Anwalt ist zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Die Angaben zu unseren Haftpflichtversicherungen finden Sie im Impressum.
Aufbewahrungspflichten
Was passiert mit meinen Unterlagen, wenn das Mandat beendet ist?
Ist das Mandat beendet, können Sie Ihre Unterlagen abholen oder sich diese unfrei zusenden lassen. Nach Absprachen können wir die Unterlagen vernichten. Die Aufbewahrungspflicht für Mandantenunterlagen beträgt längstens zehn Jahre.
Informationsaustausch
Wie halte ich Kontakt mit dem Anwalt?
Genauso wie Sie es mit anderen Geschäftspartnern tun. Sie teilen uns zu Beginn oder im laufenden Mandat mit, auf welche Weise Sie informiert werden möchten, ob per E-mail, Fax oder Brief.
Wir nehmen grundsätzlich den schnellsten Weg, deshalb müssen Sie uns mitteilen, wenn unter Umständen beispielsweise Fax oder bestimmte Mail-Adressen nicht verwendet werden sollen. Wir gehen davon aus, dass jeder E-Mail-Nutzer davon weiß, dass E-Mails die Sicherheit und Vertraulichkeit von "digitalen Postkarten" haben.
Rechtsschutzversicherung
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, muss ich mich jetzt um nichts mehr kümmern?
Das ist leider nicht so einfach, wie die Werbung der Versicherungen uns weiß machen will.
So ist die erste Frage bereits, ob überhaupt Versicherungsschutz besteht, einige Rechsgebiete sind nicht versicherbar, andere müssen gesondert abgeschlossen werden. Die Versicherungen streiten auch gern über die Frage, ob überhaupt ein Rechtsschutzfall vorliegt. Auch kommt es nicht selten vor, dass die Honorarabrechnung angezweifelt wird.
Deshalb gilt der Grundsatz: Sie sind unser Mandant oder Mandantin, Sie und wir haben Rechte und Pflichten vereinbart. Wenn die Rechtsschutzversicherung im Hintergrund für die Kosten eintritt, ist dies erfreulich. Kommt es aber zu Problemen mit der Rechtsschutzversicherung, entbindet Sie dies nicht von den Mandatspflichten.
Weitere Informationen
Wenn Sie weitere Fragen vor einer Mandatierung haben, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Einen guten Einstieg beitet auch die Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.