Arzthaftungsrecht
Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen erheben jährlich durchgehend 10.000 bis 12.000 Fälle, in denen Patienten Ärzten Behandlungsfehler vorgeworfen haben. Das soll rund ein Viertel aller tatsächlichen Fälle darstellen. Bei rund 25% der entschiedenen Fällen wird zugunsten der Patienten entschieden.
Selbst das Bundesminsterium für Gesundheit will sich hinsichtlich der Fallzahlen nicht festlegen und spricht von 40.000 bis 170.000 Fällen jährlich, bei denen ein Behandlungsfehler behauptet wird.
Ein Kunstfehler stellt oftmals eine persönliche Tragödie für den Betroffenen und seine Angehörigen dar.
Nicht nur die persönlichen Beieinträchtigungen können erheblich sein, in der Regel muss ein komplexer Sachverhalt aufgeklärt und fachlich sowie juristisch bewertet werden.
Im Mittelpunkt stehen dabei oft Fragen der Dokumentation, der Aufklärung und der Beweislast.
Lässt sich ein Behandlungsfehler nachweisen, können erhebiche Ersatzansprüche entstehen, wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Haushaltshilfeschaden bis hin zu Rentenansprüchen.
Zur Vorbereitung eines Beratungsgesprächs empfehlen wir den Besuch der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Arzthaftungsrecht ist für Patienten regelmäßig über die Rechtsschutzversicherung abgesichert.
Das Rechtsgebiet "Arzthaftungsrecht" wird von Herrn Rechtsanwalt Schultz bearbeitet.
