Schultz und Carstens Rechtsanwälte

 

Erbrecht

 

Das Erbrecht ist geprägt von vorausschauenden Rechtsgestaltung einerseits und der Auseinandersetzung zwischen den Erben nach dem Tod des Erblassers andererseits.
Der Streit zwischen den Erben hat oftmals seine Ursache in der unzureichenden Vorsorge der Erblasser: So erschöpf sich die Vorsorge etwa bei Ehepaaren häufig in der Abfassung eines "Berliner Testaments".
Die weitere Lebensplanung der hinterbliebenen Ehepartner, Zuwendungen an Kinder zu Lebzeiten oder Auseinandersetzungsregeln, etwa bei Immobilien, werden zu selten beachtet.So werden selbst bei komplexen Vermögensverhältnissen selten Testamentsvollstreckungen angeordnet.
Ihnen Ihre Möglichkeiten von der Patientenverfügung über das Testament bis zu den Auseinandersetzungsregeln aufzuzeigen ist ein Schwerpunkt der Tätigkeit. Soweit nötig, vermitteln wir Ihnen einen Notar für die formgerechte Beurkundung.
Im Falle eines erbrechtlichen Konflikts stehen wir Ihnen von der Beratung bis zur gerichtlichen Klärung zur Seite.
Das Erbrecht wird im Schwerpunkt von Herr Rechtsanwalt Schultz bearbeitet.
Viele Fragen zum Erbrecht werden auf der Seite der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV beantwortet.