Schultz und Carstens Rechtsanwälte

 

Gesellschaftsrecht

 

Wir beraten und vertreten Sie zu Fragen des Gesellschaftsrechts. Dies umfasst sowohl Personen- als auch Kapitalgeselllschaften.
Wir bereiten Verträge vor und prüfen Ihnen vorgelegte Vertragsentwürfe.
Interessenschwerpunkt sind insbesondere Vereinbarungen zur Vorbereitung einer Unternehmensveräußerung oder der Unternehmensnachfolge.
Soweit eine Beurkundung notwendig wird, vermitteln wir den Kontakt zu Notaren.
Das Gesellschaftsrecht wird von Herrn Rechtsanwalt Schultz betreut.