Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) ist einem ständigen Wandel unterworfen, von der "Jahrhundertentscheidung" des BGH über dessen "Jahrtausendentscheidung" bis zur ersten großen Reform im Jahre 2007 und die zweite Reform im Jahr 2020 durch den Gesetzgeber. Die Entwicklung ist keineswegs abgeschlossen. Das WEG-Recht wird laufend geändert. Viele neue Rechtsfragen durch die letzte Reform sind noch nicht durch Gerichte beantwortet.
Dabei ist die rechtliche Materie nicht nur detailreich, beachtet werden müssen auch die strengen Formalien insbesondere bei Beschlussanfechtungsverfahren.
Die Schwerpunkte innerhalb des Wohnungseigentumsrechts bilden folgende Bereiche:
Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
Erhaltungen (Instandsetzung und Instandhaltung)
Bauliche Veränderungen
Regelungen zum Gebrauch des Gemeinschaftseigentums
Kompetenzen von Eigentümern, Verwaltern und Beiräten
Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen des WEG, insbesondere bei Beschlussanfechtungen und bei der Teilnahme an Eigentümerversammlungen.
Sachbearbeiter des WEG ist Herr Rechtsanwalt Carstens.